Konditionen

1. Januar 2016

1. LEISTUNGSPFLICHT VON LERNETZ

1.1. — LerNetz steht dem Kunden für eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen ein und haftet nur für Schäden, welche dem Kunden durch absichtliche oder grob-fahrlässige Vertragsverletzung entstehen. Insbesondere ist die Haftung von LerNetz ausgeschlossen für Schäden, die beim Kunden oder Dritten infolge von Manipulationen der Software oder ihren Bestandteilen (z.B. Internetseite) oder elektronischen Angriffen ("Hackerangriff") entstehen, ferner wenn die erbrachten Leistungen den Kunden nicht in die Lage versetzen, den vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.


1.2. — LerNetz erfasst die geleisteten Arbeitsstunden im eigenen Stundenerfassungstool und kann diese auf Wunsch des Kunden dokumentieren. 

2. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

2.1. — Der Kunde garantiert, dass während dem Verlauf des gesamten Projekts voller und zeitnaher Zugang zu Partnern und eventuellen Schnittstellen besteht und diese angemessen dokumentiert sind. Die Verantwortung für die rechtzeitige Lieferung von Inhalten, Daten und Definitionen liegt auf Kundenseite. Verzögerungen im Projekt infolge Verletzung von Mitwirkungspflichten können nicht beanstandet werden, insbesondere schliessen sie einen Verzug seitens LerNetz, Schadenersatzforderungen oder Konventionalstrafen gegen sie aus. 


2.2. — Der Kunde hat bei der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen die Installations- und Nutzungsvoraussetzungen sowie die Instruktionen von LerNetz zu beachten und ist für alle Sicherheitsvorkehrungen sowie die Kompatibilität mit der von ihm eingesetzten Hard- und Software verantwortlich.

3. PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

3.1. — LerNetz erbringt die Leistungen zu den vereinbarten Preisen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Steuern und Abgaben (insbesondere die Mehrwertsteuer) zusätzlich geschuldet.


3.2. — Wenn bis zum Ablauf der Zahlungsfrist einer Rechnung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben wurden, gilt diese als genehmigt. Der Beweis für die Unrichtigkeit einer Rechnung obliegt dem Kunden.


3.3. — LerNetz stellt Rechnung gemäss Angaben in der Offerte. Wenn nichts definiert ist, gilt der folgende Zahlungsplan:

  • 50 % des Budgetbetrags bei Auftragsvergabe;
  • Rest bei Abschluss des Projektes gemäss den Stundenaufwänden der LerNetz AG.

4. MÄNGEL

4.1. — Der Kunde hat die Produkte und Arbeitsergebnisse sofort zu prüfen. Mängel sind LerNetz innert 5 Arbeitstagen nach Übernahme der realisierten Arbeitsergebnisse (Ablieferung des einzelnen Projekts, Ergebnisses oder Teilergebnisses) oder – bei versteckten Mängeln – nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ohne Mängelrüge verwirkt der Kunde sämtliche Mängelrechte und Schadenersatzansprüche. Die Mängelrechte und Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren nach Übernahme des realisierten Arbeitsergebnisses (Ablieferung des einzelnen Projekts, Ergebnisses oder Teilergebnisses), selbst wenn der Mangel später erkannt wird.


4.2. — Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Gelingt es LerNetz nicht, innert einer Frist von 30 Tagen nach Eingang der Mängelrüge die Mängel zu beheben, kann der Kunde eine letzte Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Mängelbeseitigung ansetzen. Kann LerNetz den Mangel auch innert dieser Nachfrist nicht beheben, hat der Kunde Anspruch auf Minderung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes. Funktionsfehler, die als Folge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderung der Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende System- und Hardwarewartung bzw. Datensicherung oder von vorgenommenen Änderungen in der Programmstruktur des realisierten Arbeitsergebnisses durch den Kunden selber entstehen, gelten nicht als Mängel.

5. SCHUTZRECHTE

5.1. — Urheber- und andere Schutzrechte am Arbeitsergebnis stehen dem Kunden zu, der es in jeder Hinsicht frei verwenden und nutzen darf.


5.2. — LerNetz hat das uneingeschränkte Recht zur Nutzung, Erweiterung, Abänderung und Verwertung derjenigen Bestandteile des Arbeitsergebnisses, die es im Rahmen der Vertragsausführung geschaffen hat. Vorbestehende Urheber- und andere Schutzrechte von LerNetz bleiben in jedem Fall bei LerNetz; auch von Dritten bezogene Technologien, Modelle oder dergleichen, seien sie geschützt oder nicht (insbesondere Open-Source-Quellen) gehen nicht auf den Kunden über.

6. WERBUNG

Die Parteien können die andere Partei in ihrer Werbung und Publikationen benennen und sie als Referenz bezeichnen. Beide Parteien haben das Recht, diese Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

7. VERTRAULICHKEIT

LerNetz verpflichtet sich sämtliche Informationen (Unterlagen, Präsentationen, Sitzungsprotokolle etc.), in die Mitarbeitende aufgrund der verschiedenen Dienstleistungen Einblick erhalten, vertraulich zu behandeln. 

8. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

8.1. — Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bern. Auf das Rechtsverhältnis der Parteien – unabhängig ob vertraglicher oder ausservertraglicher Natur – ist das Schweizer Recht anwendbar.


8.2 — Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der Sitz von LerNetz.